Schuzkonzept

Wir erstellen gerade das Schutzkonzept für das Dorfstübli Maulburg und die Jugendarbeit Maulburg.

Konzepte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind in Einrich-

tungen der Kinder- und Jugendhilfe (§79a SGB VIII), aber auch in allen anderen Einrichtungen,

in denen Kinder und Jugendliche betreut werden und sich aufhalten (§ 45 SGB VIII), gesetzlich

verpflichtend (§§ 45, 79a SGB VIII).

Wir stellen Ihnen das Schutzkonzept schnellstmöglich hier zur Verfügung. Sie können sich bei Fragen hierzu, jederzeit mit uns in Verbindung setzten.

 

 

Stark für den Kinderschutz